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   BVerwG, 31.01.1969 - IV C 76.66   

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BVerwG, 31.01.1969 - IV C 76.66 (https://dejure.org/1969,1355)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1969 - IV C 76.66 (https://dejure.org/1969,1355)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1969 - IV C 76.66 (https://dejure.org/1969,1355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Von der Benutzung von Fahrzeugen ausgehende Emissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.10.1968 - IV B 7.68

    Baugenehmigung für eine geplante Tankstelle - Rücknahme rechtswidrig

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1969 - IV C 76.66
    Dieser Bestand ist zwar - jedenfalls bei einem rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakt - nicht in dem Maße gesichert wie ein materiell rechtmäßiger Baubestand; aber dennoch kann er auf den Widerspruch eines nicht subjektivrechtlich berechtigten Nachbarn nicht nach den Regeln über den Widerspruch (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1968 - BVerwG IV B 7.68 -) oder auf Klage dieses Nachbarn beseitigt werden.
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks"

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1969 - IV C 76.66
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - (BVerwGE 27, 29 [31 ff.]) im einzelnen begründet hat, räumt die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO einem Nachbarn keine Rechte ein.
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1969 - IV C 76.66
    Unabhängig davon, nb § 24 Abs. 2 BNVO rechtsgültig ist oder nicht, und ob damit im Rahmen des § 34 BBauG die Vorschriften der Baunutzungsverordnung - hier § 12 und § 15 - entsprechend anzuwenden sind, ist als maßgebliche planungsrechtliche Vorschrift § 11 Abs. 1. Satz 1 RGaO anzuwenden - und zwar nur diese Vorschrift - daneben kommen weder § 34 BBauG noch - in Ergänzung des § 34 BBauG - die Vorschriften der Baunutzungsverordnung zum Zuge, Das ergibt sich aus dem im Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - Gesagten (BVerwGE 26, 103 [104]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Das ergibt sich sowohl aus § 67 Abs. 1 BImSchG als auch aus den im Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 76.66 - Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 10 S. 1 (3) erläuterten allgemeinen Erwägungen.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Zwar verfügt der Bauherr im Verhältnis zum Nachbarn über eine gesicherte Rechtsposition, wenn der Nachbar bei Erlass der Baugenehmigung verpflichtet war, diese mangels Verletzung nachbarschützender Rechte hinzunehmen (Urteile vom 31. Januar 1969 - BVerwG 4 C 76.66 - Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 10 und vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 96.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2006 - 3 S 1726/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei

    Für den Fall der Anfechtung einer erteilten Baugenehmigung ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem materiellen, durch Art. 14 Abs. 1 GG determinierten Recht, dass eine während des gerichtlichen Verfahrens eingetretene Änderung der Rechtslage, die zur Ablehnung der Baugenehmigung hätte führen müssen, nicht zum Nachteil des Bauherrn berücksichtigt werden darf (vgl. erstmals BVerwG, Urteil vom 31.01.1969 - IV C 76.66 -, Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 10; Beschluss vom 23.04.1998 - 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.04.1995 - 3 S 2514/94 -, VBlBW 1995, 481).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Es geht nämlich nicht an, dem Bauwilligen eine Rechtsposition, die ihm nach dem im Zeltpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes geltenden Recht eingeräumt worden ist und die zu dulden der Nachbar verpflichtet war, nachträglich ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage zu entziehen (vgl. auch Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 208.68 -, Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 76.66 - und Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 7.67 -).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens;

    Daß im Nachbarrechtsstreit dem Nachbarn günstige Rechtsänderungen, die nach Erteilung der Baugenehmigung eingetreten sind, sich im allgemeinen nicht zu Lasten des Bauherrn auswirken können, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteile vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 76.66 - Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 10, vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 7.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 19 und vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25).
  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 7.67

    Rechtsmittel

    Auf Fälle wie den vorliegenden kann daher § 174 Abs; 5 BBauG nicht angewendet werden (vgl. auch Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 76.66 - zur Übergangsvorschrift des § 12 des niedersächsischen Immissionsschutzgesetzes).
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